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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXSO. business solutions GmbH, Düsseldorf
Stand 01.04.2009
1. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
1.1. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind
freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und
Lieferfrist. Selbstbelieferung behalten wir uns vor.
1.2. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle
Angaben zu angebotenen Waren sind den Informationen
des Herstellers entnommen und gelten – soweit dies nicht
ausdrücklich vermerkt ist – nicht als zugesichert.
1.3. Die Angabe von Zahlungs- und Lieferbedingungen auf
einem Angebot beziehen sich nur auf das jeweilige
Angebot. Wir behalten uns vor, bei abändernder Annahme
des Angebotes durch den Besteller unsere Standardliefer-
und -zahlungsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen.
1.4. Mündliche Zusatzabreden, Nebenabsprachen oder
Änderungen des Inhaltes eines Angebotes bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
1.5. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen.
2. URHEBERRECHTE
Das Eigentums- und Urheberrecht an von uns erstellten
Plänen, Entwürfen, Beschreibungen und vergleichbaren
Unterlagen behalten wir uns vor.
3. LIEFERUNG
3.1. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Auslieferung der
bestellten Waren. Hierzu werden in für den Besteller
zumutbarem Umfang auch Teillieferungen vorgenommen.
Überschreitungen von Lieferfristen begründen kein Recht
auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom
Vertrag, soweit kein Fixgeschäft vereinbart ist.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt ein Versand von
Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir wählen
für den Versand ein uns als zuverlässig bekanntes
Unternehmen aus.
3.3. Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller über, wenn
wir zur Lieferung an oder ab einem bestimmten Zeitpunkt
Ware für den Besteller zum Versand aussondern.
3.4. Untersuchen Sie erhaltene Ware unverzüglich und zeigen
Sie uns erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich an.
Verweigern Sie gegenüber Speditionen oder Paketdiensten
die Annahme offensichtlich beschädigter Ware. Eine
Quittierung mangelfreien Erhalts der Ware gegenüber dem
Spediteur oder Paketdienst geht zu Ihren Lasten.
3.5. Sofern ein Aufstellen der Ware beim Besteller vertraglich
vereinbart ist, tragen Sie für die Bereitstellung von
Räumlichkeiten Sorge und ermöglichen einen
ungehinderten Transport der Ware auf Rollwagen von der
Laderampe zu diesen Räumlichkeiten.
3.6. Ein Recht, die Annahme einer Leistung zu verweigern,
steht dem Besteller nicht zu.
3.7. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage gegenüber dem
Besteller berechtigt, sofern unser Vorlieferant in Verzug ist
und nicht in angemessener Nachfrist liefert.
Schadensersatzansprüche können daraus seitens des
Bestellers nicht abgeleitet werden.
3.8. Waren, die auf unterschiedliche Aufträge hin gleichzeitig
oder in enger zeitlicher Abfolge geliefert werden, gelten
nicht als zusammengehörend verkauft.
4. DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Dienstleistungen werden nach den anerkannten Regeln
der Technik gemäß Aufgabenstellung erbracht. Wir setzen
geeignet ausgebildete Mitarbeiter ein, die mit den nötigen
Fachkenntnissen ausgestattet sind. Den Einsatz oder
Austausch von Mitarbeitern planen wir nach eigenem
Ermessen.
4.2. Dienstleistungen werden auf Grundlage der jeweils
gültigen Preisliste nach Aufwand abgerechnet. Wir rechnen
nach Auftrag, bei umfangreichen Arbeiten monatlich ab.
Die Arbeitszeiten werden unter Angabe der Tätigkeit und
gegebenenfalls der Auftragsposition listenmäßig erfaßt und
dem Besteller mit Rechnungsstellung mitgeteilt.
4.3. Ist zur Erbringung einer Leistung die Mitwirkung des
Bestellers erforderlich und kommt der Besteller dieser
Obliegenheit trotz Aufforderung nicht in angemessener
Frist nach, so rechnen wir die bis dahin erbrachten
Dienstleistungen zu den vereinbarten Konditionen als
Zwischenrechnung ab.
4.4. Teilabnahmen durch Unterschrift auf Stundennach-
weisen/Rapportscheinen/ Tätigkeitsberichten sind möglich.
4.5. Der Besteller nennt uns einen verantwortlichen
Ansprechpartner. Diesen werden wir über den Sachstand
der Arbeiten auf dem laufenden halten. Wir benennen dem
Besteller einen verantwortlichen Projektleiter.
4.6. Der Besteller versetzt uns in die Lage, während seiner
Geschäftszeiten Zugang zu gelieferten Waren oder in
Funktionszusammenhang damit stehenden Sachen (auch
Software) zu erhalten. Darüber hinaus wird der Besteller
uns über den von ihm benannten Ansprechpartner bei der
Umsetzung von Konzepten in betriebsorganisatorischer
Hinsicht unterstützen. Hierzu gehört auch die
unentgeltliche Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl
von Arbeitsplätzen und Arbeitsmittel. Insbesondere stellt er
Unterlagen, Protokolle, Pläne und Dokumentation zur
Verfügung.
4.7. Für die Sicherung der Daten auf seinen Datenträgern ist
der Besteller verantwortlich. Dem Besteller werden auf
Anfrage Hilfestellungen bei der Planung eines geeigneten
Datensicherungskonzeptes und der Auswahl von
Komponenten gegeben. Bei von uns verschuldetem
Datenverlust haften wir für den Aufwand, der für eine
Rekonstruktion der Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung
erforderlich ist.
4.8. Die Inbetriebnahme gelieferter Waren (Hard- und
Software) obliegt dem Besteller. Wir sind bereit, ihn hierbei
zu unterstützen. Diese Leistungen (insbesondere die
Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der
erfolgten Installation, Schulung und Beratung) werden nach
Aufwand vergütet.
4.9. Der Besteller wird die erfolgte Übernahme von Ware
und Installation schriftlich bestätigen.
5. EINWEISUNG, DOKUMENTATION
5.1. Der Besteller hat einen Anspruch auf Einweisung in die
von uns an ihn gelieferten Waren, insbesondere eines von
uns gelieferten Datensicherungssystems. Diese Leistungen
sind auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste zu
vergüten.
5.2. Bei nicht von uns hergestellten Waren wird diejenige
Dokumentation an den Besteller übergeben, die der
Hersteller seinem Produkt beifügt.
6. UMFELD, EIGNUNG
Die Bereitstellung eines für die gelieferte Ware
geeigneten Umfeldes, insbesondere einer entsprechenden
Stromversorgung, Verkabelung, Klimatisierung, einer vom
Hersteller freigegebenen Systemumgebung und
Vergleichbarem, obliegt – sofern nicht von uns geliefert –
dem Besteller. Wir sind nicht verpflichtet, diese
Voraussetzungen zu prüfen. Die vom jeweiligen
Hersteller mitgeteilten Richtlinien werden dem Besteller
ausgehändigt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungs-
übereignung dieser Ware ist dem Besteller nicht gestattet.
7.2. Bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder
Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in
unserem Eigentum stehenden Sachen steht uns ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen zu.
7.3. Der Besteller teilt uns unverzüglich mit, wenn Dritte auf
die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere Zwangs-
vollstreckungsmaßnahmen stattfinden.
8. PREISE UND ZAHLUNG
8.1. Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer
Gesellschaft.
8.2. Bei einer Lieferfrist von über 3 Monaten ab dem Datum
der Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, die zum
Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
8.3. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung
der Ware. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind
unsere Forderungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne
Abzüge fällig. Dienstleistungen sind nicht skontofähig. Es gilt
das auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.
8.4. Prüfen Sie unsere Rechnungen unverzüglich auf ihre
Richtigkeit und zeigen Sie Beanstandungen unverzüglich
schriftlich, spätestens jedoch 28 Tage nach Rechnungserhalt
an. Nach Ablauf der Frist von 28 Tagen gilt der
Rechnungssaldo als gebilligt, es sei denn, die Prüfung der
Rechnung ist ohne Verschulden des Bestellers unmöglich
gewesen.
8.5. Wir berechnen Fälligkeits- und Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6%.
Die Geltendmachung eines anderen oder weiteren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Der Besteller
kann im Einzelfall den Nachweis erbringen, daß uns ein
geringerer Schaden entstanden ist.
8.6. Gegen Ansprüche von uns können Sie aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Ihre
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
8.7. Bei Teilzahlungsvereinbarungen wird die gesamte
Forderung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung von 2
Raten oder einem Betrag, der 2 Raten entspricht, im
Rückstand ist.
9. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, HAFTUNG
9.1. Bei allen Geschäften haften wir lediglich für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für unsere
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wir haften
stets nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden
sowie zugesicherte Eigenschaften.
9.2. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht für solche
Mängel, die reproduzierbar sind oder durch maschinell
erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können oder zwar
nicht reproduzierbar sind, aber vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt wurden.
9.3. Die Gewährleistungfrist ist auf 12 Monate beschränkt,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
9.4. Melden Sie Mängel unverzüglich schriftlich und unter
Angabe der zweckdienlichen Informationen an uns.
9.5. Bei Vorliegen begründeter Mängel sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu
liefern. Bei Softwaremängeln,die den Einsatz des
Programmes nicht schwerwiegend beeinträchtigen, dürfen
wir eine Umgehungsmaßnahme für den Besteller
erarbeiten und den Mangel mit Lieferung einer
weiterentwickelten Version innerhalb einer angemessenen
Frist beheben. Bei Mängeln an technischen Systemen sind
wir berechtigt, dem Besteller für einen angemessenen
Zeitraum bis zur erfolgten Nachbesserung oder
Ersatzlieferung mehrkostenfrei eine technisch vergleichbare
Anlage zu stellen.
9.6. Ein Gewährleistung begründender Mangel liegt nicht vor,
wenn üblicher Verschleiß vorliegt, der Besteller Vorgaben
des Herstellers aus Benutzer- oder Installationshand-
büchern nicht einhält, der Besteller ohne unsere
Genehmigung selbst oder durch Dritte Änderungen an der
gelieferten Ware vorgenommen hat oder wenn Mängel
durch die Benutzung von Zubehörteilen entstehen, die
nicht von uns genehmigt worden sind.
9.7. Sofern der Besteller selbst oder durch Dritte auf einer
von uns gelieferten DV-Anlage ohne unsere Genehmigung
Komponenten (Hard- oder Software) installiert, obliegt ihm
der Nachweis, daß Mängel nicht von diesen Komponenten
hervorgerufen werden.
9.8. Für die Erreichung eines bestimmten, nicht ausdrücklich
schriftlich zugesicherten Verwendungszwecks durch
gelieferte Komponenten haften wir nicht.
9.9. Schlägt auch die wiederholte Ersatzlieferung oder
Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, über eine von Ihnen
zu setzende angemessene Frist hinaus, so können Sie für
die mangelbehaftete Sache Wandlung des Vertrages oder
Minderung des Kaufpreises verlangen.
9.10. Ort der Gewährleistung sind unsere Geschäftsräume. Ein
Vor-Ort-Service bedarf gesonderter Vereinbarung.
Garantiebedingungen von Herstellern berühren diese
Vereinbarung nicht. Die Abholung oder Annahme von
Ware stellt in diesem Zusammenhang keine
Gewährleistung dar.
9.11. Ersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb von drei
Jahren, soweit nicht gesetzliche Regelungen im Einzelfall
eine kürzere Verjährungsfrist vorsehen.
9.12. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftungssumme
auf EUR 52.000,00 begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dem Besteller steht es frei,
eine höhere Haftungssumme durch Abschluß einer
Versicherung abzudecken.
9.13. Gesetzliche Regelungen einer verschuldensunabhängigen
Haftung bleiben unberührt.
10. DATENSCHUTZ
Der Besteller ist einverstanden, daß wir die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihm
erhaltenen Daten speichern, verarbeiten und auswerten
(§26 BDSG).
11. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten und
juristschen Personen des öffentlichen Rechts ist
Düsseldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluß des UN-Kaufrechts.




